5 Let your lamb be without a mark, a male in its first year: you may take it from among the sheep or the goats:

6 Keep it till the fourteenth day of the same month, when everyone who is of the children of Israel is to put it to death between sundown and dark.

7 Then take some of the blood and put it on the two sides of the door and over the door of the house where the meal is to be taken.

5 Ein Lamm ohne Fehl {Eig. vollkommen, vollständig} sollt ihr haben, ein männliches, einjährig; von den Schafen oder von den Ziegen sollt ihr es nehmen.

6 Und ihr sollt es in Verwahrung haben bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats; und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es schlachten zwischen den zwei Abenden. {Wahrscheinlich die Zeit zwischen dem Sonnenuntergang und dem Einbruch der Nacht. (Vergl. 5. Mose 16,6)}

7 Und sie sollen von dem Blute nehmen und es an die beiden Pfosten und an die Oberschwelle tun, an den Häusern, in welchen sie es essen.