25 And if a woman have her flux of blood many days out of the time of her separation, or if she have the flux beyond the time of her separation, all the days of the flux of her uncleanness shall she be as {in} the days of her separation: she is unclean.
26 Every bed whereon she lieth all the days of her flux shall be unto her as the bed of her separation; and every object on which she sitteth shall be unclean, according to the uncleanness of her separation.
27 And whoever toucheth them shall be unclean, and shall wash his clothes, and bathe in water, and be unclean until the even.
25 Wenn aber ein Weib lange Zeit hindurch den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, oder wenn Sie blutflüssig bleibt über die Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit hinaus, so gilt von ihr die ganze Zeit hindurch, die sie an dem unreinen Flusse leidet, dasselbe, wie zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit: Sie ist unrein.
26 Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit.
27 Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.