12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie willigt ein, {Eig. stimmt mit bei; so auch V.13} bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.

13 Und ein Weib, das einen ungläubigen Mann hat, und er willigt ein, bei ihr zu wohnen, so entlasse sie den Mann nicht.

14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch das {O. in dem} Weib, und das ungläubige Weib ist geheiligt durch den {O. in dem} Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.

12 Den anderen aber sage ich - hier habe ich kein Wort des Herrn: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, die weiter bei ihm bleiben will, so soll er sich nicht von ihr trennen.

13 Dasselbe gilt für eine gläubige Frau, die einen ungläubigen Mann hat: Wenn er weiter bei ihr bleiben will, soll sie sich nicht von ihm trennen.

14 Denn der ungläubige Ehemann ist durch die Frau in die Nähe Gottes gebracht und die ungläubige Frau ist durch den Bruder in die Nähe Gottes gebracht. Sonst müsstet ihr ja auch eure Kinder als fern von Gott betrachten. Nun aber sind auch sie in die Nähe Gottes gebracht.