12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie willigt ein, {Eig. stimmt mit bei; so auch V.13} bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.
13 Und ein Weib, das einen ungläubigen Mann hat, und er willigt ein, bei ihr zu wohnen, so entlasse sie den Mann nicht.
14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch das {O. in dem} Weib, und das ungläubige Weib ist geheiligt durch den {O. in dem} Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.
12 Den andern aber sage ich, nicht der HErr: So ein Bruder ein ungläubig Weib hat, und dieselbige läßt es sich gefallen, bei ihm zu wohnen, der scheide sich nicht von ihr.
13 Und so ein Weib einen ungläubigen Mann hat, und er läßt es sich gefallen, bei ihr zu wohnen, die scheide sich nicht von ihm.
14 Denn der ungläubige Mann ist geheiliget durch das Weib, und das ungläubige Weib wird geheiliget durch den Mann. Sonst wären eure Kinder unrein; nun aber sind sie heilig.