10 Den Verheiratheten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß das Weib nicht von dem Manne geschieden werde.

11 Wenn sie aber auch geschieden ist, so bleibe sie unverheirathet oder versöhne sich wieder mit dem Manne; und daß der Mann das Weib nicht entlasse.

12 Den Uebrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und es ist ihr wohlgefällig bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.