3 Der Mann leiste dem Weibe die eheliche Pflicht T. r. f. h. Gewogenheit, gleicherweise aber auch das Weib dem Manne.

4 Das Weib hat nicht Macht über ihren eigenen Leib, sondern der Mann; gleicherweise aber hat auch der Mann nicht Macht über seinen eigenen Leib, sondern das Weib.

5 Entziehet euch einander nicht, es sei denn aus beider Bewilligung eine Zeitlang, auf daß ihr zum T. r. f. h. Fasten und Beten Muße habet; und kommt B. seidT. r. wiederum zusammen, auf daß der Satan euch nicht versuche wegen eurer Unenthaltsamkeit.