2 Denn das Weib, das unter dem Manne ist, ist durch's Gesetz an den Mann gebunden, so lange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes.

3 So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin geheißen, wenn sie eines andern Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie frei von dem Gesetz, so daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines andern Mannes wird.