6 Wenn jemand untadelig ist, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder hat, die nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder zügellos sind.

7 Denn der Aufseher muß untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht zornmütig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend,

8 sondern gastfrei, das Gute liebend, besonnen, O. gesunden Sinnes; so auch nachher gerecht, fromm, O. heilig enthaltsam,

9 anhangend dem zuverlässigen Worte nach der Lehre, O. Belehrung auf daß er fähig sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen, O. ermuntern als auch die Widersprechenden zu überführen.

6 wo einer ist untadelig, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder habe, nicht berüchtigt, daß sie Schwelger und ungehorsam sind.

7 Denn ein Bischof soll untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht zornig, nicht ein Weinsäufer, nicht raufen, nicht unehrliche Hantierung treiben;

8 sondern gastfrei, gütig, züchtig, gerecht, heilig, keusch,

9 und haltend ob dem Wort, das gewiß ist, und lehrhaft, auf daß er mächtig sei, zu ermahnen durch die heilsame Lehre und zu strafen die Widersprecher.