1 Das Wort ist gewiß: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk.
2 Der Aufseher nun muß untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, O. gesunden Sinnes sittsam, gastfrei, lehrfähig;
3 nicht dem Wein ergeben, kein Schläger, sondern gelinde, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend,
4 der dem eigenen Hause wohl vorsteht, der seine Kinder in Unterwürfigkeit hält mit allem würdigen Ernst
5 (wenn aber jemand dem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie wird er die Versammlung Gottes besorgen?),
6 nicht ein Neuling, auf daß er nicht aufgebläht, ins Gericht des Teufels verfalle. dh. sich überhebe wie der Teufel, und so unter dasselbe Strafurteil Gottes falle
7 Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, auf daß er nicht in Schmach und in den Fallstrick des Teufels verfalle.
1 Glaubwürdig ist das Wort: Wer nach einem Aufseheramt trachtet, der begehrt eine schöne Wirksamkeit.
2 Nun soll aber ein Aufseher untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, ehrbar, gastfrei, lehrtüchtig;
3 kein Trinker, kein Raufbold, sondern gelinde, nicht händelsüchtig, nicht habsüchtig;
4 einer, der seinem eigenen Hause wohl vorsteht und die Kinder mit aller Würde in Schranken hält
5 wenn aber jemand seinem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie wird er für die Gemeinde Gottes sorgen?
6 kein Neuling, damit er nicht aufgeblasen werde und dem Gericht des Teufels verfalle.
7 Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen außerhalb der Gemeinde, damit er nicht der Lästerung und der Schlinge des Teufels verfalle.