1 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:

2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Feste Eig. bestimmte Zeiten [um Gott zu nahen]; so auch [V. 4.37.44] Jahwes, die ihr als heilige Versammlungen S. die Anm. zu [2.Mose 12,16]; desgl. [V. 3.4.7] ausrufen sollt, meine Feste sind diese:

3 Sechs Tage soll man Arbeit tun; aber am siebten Tage ist ein Sabbath der Ruhe, eine heilige Versammlung; keinerlei Arbeit sollt ihr tun; es ist ein Sabbath dem Jahwe in allen euren Wohnsitzen.

4 Dies sind die Feste Jahwes, heilige Versammlungen, die ihr ausrufen sollt zu ihrer bestimmten Zeit:

5 Im ersten Monat, am Vierzehnten des Monats, Vergl. [2.Mose 12,2] zwischen den zwei Abenden, Vergl. die Anm. zu [2.Mose 12,6] ist Passah dem Jahwe.

6 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem Jahwe; sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen.

7 Am ersten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

8 Und ihr sollt Jahwe ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebten Tage ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

9 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:

10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch gebe, und ihr seine Ernte erntet, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen;

11 und er soll die Garbe vor Jahwe weben zum Wohlgefallen für euch; am anderen Tage nach dem Sabbath soll sie der Priester weben.

12 Und ihr sollt an dem Tage, da ihr die Garbe webet, ein Lamm opfern, ohne Fehl, einjährig, zum Brandopfer dem Jahwe;

13 und sein Speisopfer: zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, ein Feueropfer dem Jahwe, ein lieblicher Geruch; und sein Trankopfer: ein viertel Hin Wein.

14 Und Brot und geröstete Körner und Gartenkorn sollt ihr nicht essen bis zu diesem selbigen Tage, bis ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht habt: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

15 Und ihr sollt euch zählen vom anderen Tage nach dem Sabbath, von dem Tage, da ihr die Webegarbe gebracht habt: es sollen sieben volle Wochen sein.

16 Bis zum anderen Tage nach dem siebten Sabbath sollt ihr fünfzig Tage zählen; und ihr sollt Jahwe ein neues Speisopfer darbringen. Vergl. [4.Mose 28,26-31]

17 Aus euren Wohnungen sollt ihr Webebrote bringen, zwei von zwei Zehnteln Feinmehl sollen es sein, gesäuert sollen sie gebacken werden, als Erstlinge dem Jahwe.

18 Und ihr sollt zu dem Brote darbringen sieben einjährige Lämmer ohne Fehl, und einen jungen Farren und zwei Widder (sie sollen ein Brandopfer dem Jahwe sein) und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe.

19 Und ihr sollt einen Ziegenbock zum Sündopfer opfern und zwei einjährige Lämmer zum Friedensopfer.

20 Und der Priester soll sie weben samt dem Brote der Erstlinge als Webopfer vor Jahwe, samt den zwei Lämmern: sie sollen Jahwe heilig sein für den Priester.

21 Und ihr sollt an diesem selbigen Tage einen Ruf ergehen lassen, eine heilige Versammlung soll O. soll er euch sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung in allen euren Wohnsitzen bei euren Geschlechtern.

22 Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, sollst du den Rand deines Feldes nicht gänzlich abernten, und sollst keine Nachlese deiner Ernte halten; für den Armen und für den Fremdling sollst du sie lassen. Ich bin Jahwe, euer Gott.

23 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:

24 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch Ruhe sein, ein Gedächtnis des Posaunenhalls, eine heilige Versammlung.

25 Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt Jahwe ein Feueropfer darbringen. Vergl. [4.Mose 29,1-6]

26 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:

27 Doch am Zehnten dieses siebten Monats ist der Versöhnungstag; Vergl. [Kap. 16] eine heilige Versammlung soll euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien, und sollt Jahwe ein Feueropfer darbringen.

28 Und keinerlei Arbeit sollt ihr tun an diesem selbigen Tage; denn es ist der Versöhnungstag, um Sühnung für euch zu tun vor Jahwe, eurem Gott.

29 Denn jede Seele, die sich nicht kasteit an diesem selbigen Tage, die soll ausgerottet werden aus ihren Völkern;

30 und jede Seele, die irgend eine Arbeit tut an diesem selbigen Tage, selbige Seele werde ich vertilgen aus der Mitte ihres Volkes.

31 Keinerlei Arbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

32 Ein Sabbath der Ruhe soll er für euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; am Neunten des Monats, am Abend, vom Abend bis zum Abend sollt ihr euren Sabbath feiern. Eig. ruhen

33 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:

34 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebten Monats ist das Fest der Laubhütten H. Sukkoth: Hütten sieben Tage dem Jahwe.

35 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

36 Sieben Tage sollt ihr Jahwe ein Feueropfer darbringen; am achten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt Jahwe ein Feueropfer darbringen: es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. Vergl. [4.Mose 29,12-38]

37 Das sind die Feste Jahwes, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen, um Jahwe darzubringen Feueropfer, Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, die Gebühr des Tages an seinem Tage:

38 außer den Sabbathen Jahwes und außer euren Gaben und außer allen euren Gelübden und außer allen euren freiwilligen Gaben, die ihr Jahwe gebet.

39 Doch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr das Fest Jahwes feiern sieben Tage; am ersten Tage soll Ruhe sein, und am achten Tage soll Ruhe sein.

40 Und ihr sollt euch am ersten Tage Frucht von schönen Bäumen nehmen, Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden, und sollt euch vor Jahwe, eurem Gott, freuen sieben Tage.

41 Und ihr sollt dasselbe sieben Tage im Jahre als Fest dem Jahwe feiern: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern; im siebten Monat sollt ihr dasselbe feiern.

42 In Laubhütten sollt ihr wohnen sieben Tage; alle Eingeborenen in Israel sollen in Laubhütten wohnen;

43 auf daß eure Geschlechter wissen, daß ich die Kinder Israel in Laubhütten habe wohnen lassen, als ich sie aus dem Lande Ägypten herausführte. Ich bin Jahwe, euer Gott.

44 Und Mose sagte den Kindern Israel die Feste Jahwes.