1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; es ist hochheilig.

2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein Blut soll er dh. der Priester an den Altar sprengen ringsum.

3 Und alles Fett soll er davon darbringen, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,

4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen.

5 Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern als ein Feueropfer dem Jahwe: es ist ein Schuldopfer.

6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden: hochheilig ist es.

7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören.

8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.

9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Napfe oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören.

10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

11 Und dies ist das Gesetz des Friedensopfers, das man Jahwe darbringt:

12 Wenn man es zum Danke Anderswo: Lob; eig. Anerkennung darbringt, so bringe man nebst dem Dankopfer ungesäuerte Kuchen dar, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl, und Feinmehl, eingerührt mit Öl: Kuchen, gemengt mit Öl.

13 Nebst den Kuchen soll man gesäuertes Brot als Opfergabe darbringen, nebst seinem Dankfriedensopfer. O. Lob-Dankopfer

14 Und man soll je eines davon, von der ganzen Opfergabe, dem Jahwe als Hebopfer darbringen; dem Priester, der das Blut des Friedensopfers sprengt, ihm soll es gehören.

15 Und das Fleisch seines des Opfernden Dankfriedensopfers soll am Tage seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis an den Morgen.

16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was davon übrigbleibt, gegessen werden;

17 und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.

18 Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein; und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen.

19 Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden, mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen;

20 aber die Seele, welche Fleisch von dem Friedensopfer isset, das Jahwe gehört, und ihre Unreinigkeit ist an ihr, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

21 Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Scheusal, und sie isset von dem Fleische des Friedensopfers, das Jahwe gehört: selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

22 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:

23 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen.

24 Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.

25 Denn jeder, der Fett isset vom Vieh, wovon man ein Feueropfer dem Jahwe darbringt die Seele, die es isset, soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

26 Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei vom Gevögel oder vom Vieh.

27 Jede Seele, die irgend Blut isset, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

28 Und Jahwe redete zu Mose und sprach:

29 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wer sein Friedensopfer dem Jahwe darbringt, soll von seinem Friedensopfer seine Opfergabe dem Jahwe bringen.

30 Seine Hände sollen die Feueropfer Jahwes bringen; das Fett, samt der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Webopfer vor Jahwe zu weben.

31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar räuchern, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

32 Und den rechten Schenkel sollt ihr als Hebopfer von euren Friedensopfern dem Priester geben.

33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, dem soll der rechte Schenkel zuteil werden.

34 Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers habe ich von den Kindern Israel genommen, von ihren Friedensopfern, und habe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Gebühr Eig. ein für ewig Bestimmtes von seiten der Kinder Israel.

35 Das ist das Salbungsteil W. die Salbung Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern Jahwes, an dem Tage, dh. von dem Tage an da man O. er sie herzunahen ließ, um Jahwe den Priesterdienst auszuüben,

36 das Jahwe geboten hat, ihnen zu geben von seiten der Kinder Israel, an dem Tage, da man sie salbte: eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern.

37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers und des Sündopfers und des Schuldopfers und des Einweihungsopfers und des Friedensopfers,

38 welches Jahwe dem Mose geboten hat auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem Jahwe darzubringen, in der Wüste Sinai.