15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er O. man begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -
15 One witness shall not rise up against a man for any iniquity, and for any sin, in any sin that he sinneth: at the mouth of two witnesses, or at the mouth of three witnesses, shall a matter be established.