1 Das Wort ist gewiß: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk. 2 Der Aufseher nun muß untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, O. gesunden Sinnes sittsam, gastfrei, lehrfähig; 3 nicht dem Wein ergeben, kein Schläger, sondern gelinde, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend, 4 der dem eigenen Hause wohl vorsteht, der seine Kinder in Unterwürfigkeit hält mit allem würdigen Ernst 5 (wenn aber jemand dem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie wird er die Versammlung Gottes besorgen?), 6 nicht ein Neuling, auf daß er nicht aufgebläht, ins Gericht des Teufels verfalle. d. h. sich überhebe wie der Teufel, und so unter dasselbe Strafurteil Gottes falle7 Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, auf daß er nicht in Schmach und in den Fallstrick des Teufels verfalle.
1 Glaubwürdig ist das Wort: Wer nach einem Aufseheramt trachtet, der begehrt eine schöne Wirksamkeit. 2 Nun soll aber ein Aufseher untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, ehrbar, gastfrei, lehrtüchtig; 3 kein Trinker, kein Raufbold, sondern gelinde, nicht händelsüchtig, nicht habsüchtig; 4 einer, der seinem eigenen Hause wohl vorsteht und die Kinder mit aller Würde in Schranken hält 5 wenn aber jemand seinem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie wird er für die Gemeinde Gottes sorgen? 6 kein Neuling, damit er nicht aufgeblasen werde und dem Gericht des Teufels verfalle. 7 Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen außerhalb [der Gemeinde], damit er nicht der Lästerung und der Schlinge des Teufels verfalle.