3 Redet zu der ganzen Gemeinde Israel und sprechet: Am Zehnten dieses Monats, da nehme sich ein jeder ein Lamm Eig. ein junges Schaf, od. eine junge Ziege für ein Vaterhaus, ein Lamm für ein Haus. 5 Ein Lamm ohne Fehl Eig. vollkommen, vollständig sollt ihr haben, ein männliches, einjährig; von den Schafen oder von den Ziegen sollt ihr es nehmen. 6 Und ihr sollt es in Verwahrung haben bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats; und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es schlachten zwischen den zwei Abenden. Wahrscheinlich die Zeit zwischen dem Sonnenuntergang und dem Einbruch der Nacht. (Vergl. 5. Mose 16,6)7 Und sie sollen von dem Blute nehmen und es an die beiden Pfosten und an die Oberschwelle tun, an den Häusern, in welchen sie es essen. 13 Und das Blut soll euch zum Zeichen sein an den Häusern, worin ihr seid; und sehe ich das Blut, so werde ich an euch vorübergehen; und es wird keine Plage zum Verderben unter euch sein, wenn ich das Land Ägypten schlage.
22 und nehmet einen Büschel Ysop und tauchet ihn in das Blut, das in dem Becken ist, und streichet von dem Blute, das in dem Becken ist, an die Oberschwelle und an die beiden Pfosten; ihr aber, keiner von euch soll zur Türe seines Hauses hinausgehen bis an den Morgen.
46 In einem Hause soll es gegessen werden; du sollst nichts von dem Fleische aus dem Hause hinausbringen, und ihr sollt kein Bein an ihm zerbrechen.