9 Und man hat sein Grab bei Gesetzlosen bestimmt; aber bei einem Reichen ist er gewesen in seinem Tode, Eig. seinem qualvollen Tode; vergl. die Anm. zu Hes. 28,8 weil er kein Unrecht begangen hat O. (aber bei einem Reichen usw.), obwohl er kein Unrecht begangen hat und kein Trug in seinem Munde gewesen ist.