10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau nicht vom Mann geschieden werde 11 (wenn sie aber auch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet, oder versöhne sich mit dem Mann) und dass ein Mann seine Frau nicht entlasse.
12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und sie willigt ein7,12 Eig. stimmt mit bei; so auch V. 13, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.