5 Ein Lamm ohne Fehl sollt ihr haben, ein männliches, einjährig; von den Schafen oder von den Ziegen sollt ihr es nehmen. 6 Und ihr sollt es in Verwahrung haben bis auf den 14. Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es schlachten zwischen den zwei Abenden. 7 Und sie sollen von dem Blut nehmen und es an die beiden Pfosten und an die Oberschwelle tun, an den Häusern, in denen sie es essen.
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