32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer21,32 W. er ihrem Herrn 30 Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer21,32 W. er ihrem Herrn 30 Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.