12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.
13 Und ein Weib, das einen ungläubigen Mann hat, und er willigt ein, bei ihr zu wohnen, so entlasse sie den Mann nicht.
14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch das Weib, und das ungläubige Weib ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.
12 Den übrigen aber sage ich von mir aus, nicht der Herr: Wenn ein (christlicher) Bruder eine Ungläubige ( Nichtchristin) zur Frau hat und diese einverstanden ist, mit ihm weiterzuleben, so soll er sie nicht entlassen.
13 Ebenso, wenn eine (gläubige) Frau einen ungläubigen ( nichtchristlichen) Mann hat und dieser einverstanden ist, mit ihr weiterzuleben, so soll sie ihren Mann nicht entlassen.
14 Denn der ungläubige Mann ist durch seine Frau geweiht ( geheiligt), und die ungläubige Frau ist durch den (gläubigen) Bruder geweiht ( geheiligt); sonst wären ja auch eure Kinder unrein, und sie sind doch in Wirklichkeit geweiht ( heilig).