11 Alle Knechte des Königs und das Volk der Landschaften des Königs wissen, dass für einen jeden, Mann und Weib, der zu dem König in den inneren Hof hineingeht, ohne dass er gerufen wird, ein Gesetz gilt, nämlich dass er getötet werde; denjenigen ausgenommen, welchem der König das goldene Zepter entgegenreicht, dass er am Leben bleibe; ich aber bin seit nunmehr dreissig Tagen nicht gerufen worden, um zu dem König hineinzugehen.
11 Alle Knechte des Königs und die Leute in den königlichen Provinzen wissen, daß, wer irgend in den innern Hof zum König hineingeht, es sei Mann oder Weib, ohne gerufen zu sein, nach dem gleichen Gesetz sterben muß, es sei denn, daß der König das goldene Zepter gegen ihn ausstreckt, damit er am Leben bleibe. Ich aber bin nun seit dreißig Tagen nicht gerufen worden, zum König hineinzugehen.