12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.
13 Und ein Weib, das einen ungläubigen Mann hat, und er willigt ein, bei ihr zu wohnen, so entlasse sie den Mann nicht.
14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch das Weib, und das ungläubige Weib ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.
12 Den Uebrigen aber rathe ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine Nichtchristin zur Frau hat, und sie zufrieden ist, ihm beizuwohnen, so scheide er sich nicht von ihr!
13 Auch wenn eine Christin einen Nichtchristen zum Manne hat, und er zufrieden ist, ihr beizuwohnen, so scheide sie sich nicht von ihm.
14 Denn der nichtchristliche Mann wird durch die christliche Frau geheiliget, und die nichtchristliche Frau durch den christlichen Mann geheiliget; sonst wären ja eure Kinder unrein; nun aber sind sie heilig.