15 Und darum ist er Mittler eines neuen Bundes, damit, da der Tod stattgefunden hat zur Erlösung von den Übertretungen unter dem ersten Bunde, die Berufenen die Verheissung des ewigen Erbes empfingen;

16 (denn wo ein Testament ist, da muss notwendig der Tod dessen eintreten, der das Testament gemacht hat.

17 Denn ein Testament ist gültig, wenn der Tod eingetreten ist, weil es niemals Kraft hat, solange der lebt, der das Testament gemacht hat;)