2 Denn das verheiratete Weib ist durchs Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes.

3 So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin geheissen, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so dass sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.