44 Die Gläubigen waren alle eng verbunden und lebten in Gütergemeinschaft:Damit ist keine Auflösung aller Eigentumsverhältnisse gemeint. Denn die Gütergemeinschaft war kein allgemeines Gesetz, sondern ganz freiwillig: jeder konnte mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren (5,4; 12,12).45 solche, die Grundstücke oder andere Habe hatten, verkauften sie, und den Erlös verteilte man an alle, die bedürftig waren.
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Apostelgeschichte 2
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