4 Hat eine Witwe jedoch Kinder oder Enkel, so sollen letztere darauf hingewiesen werden, dass die erste religiöse Pflicht darin besteht, sich der eigenen Angehörigen anzunehmen und den Eltern und Großeltern die empfangenen Wohltaten zu vergelten; denn das ist wohlgefällig in den Augen Gottes.