12 Den übrigen jedoch sage ich [und] nicht der Herr: Wenn ein Bruder [eine] ungläubige Frau hat und diese willens ist, bei ihm zu wohnen, [so] soll er sie nicht verlassen.

13 Ebenso, wenn eine Frau [einen] ungläubigen Mann hat und dieser willens ist, bei ihr zu wohnen, [so] soll sie den Mann nicht verlassen.

14 Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist durch den Bruder geheiligt, sonst wären ja eure Kinder unrein; nun aber sind sie heilig.

12 Den Uebrigen aber rathe ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine Nichtchristin zur Frau hat, und sie zufrieden ist, ihm beizuwohnen, so scheide er sich nicht von ihr!

13 Auch wenn eine Christin einen Nichtchristen zum Manne hat, und er zufrieden ist, ihr beizuwohnen, so scheide sie sich nicht von ihm.

14 Denn der nichtchristliche Mann wird durch die christliche Frau geheiliget, und die nichtchristliche Frau durch den christlichen Mann geheiliget; sonst wären ja eure Kinder unrein; nun aber sind sie heilig.