25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein.

26 Alles Lager, darauf sie liegt, die ganze Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer Absonderung. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich der Unreinigkeit ihrer Absonderung.

27 Wer der etwas anrühret, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

25 Wenn eine Frau lange Zeit hindurch Blutfluß hat außer der Zeit ihrer monatlichen Unreinheit, oder wenn sie über ihre regelmäßige Unreinheit hinaus blutflüssig ist, so ist sie während der ganzen Zeit ihrer Unreinheit genauso wie in den Tagen ihres gewöhnlichen Blutflusses unrein.

26 Jedes Lager, auf dem sie während der Zeit ihres Flusses ruht, hat ihr zu gelten wie das Lager während ihrer Regel. Jedes Gerät, auf dem sie saß, hat als unrein zu gelten wie bei ihrer gewöhnlichen Unreinheit.

27 Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.