5 Ihr sollt aber ein solch Lamm nehmen, da kein Fehl an ist, ein Männlein und eines Jahrs alt; von den Lämmern und Ziegen sollt ihr‘s nehmen.
6 Und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag des Monden. Und ein jegliches Häuflein im ganzen Israel soll es schlachten zwischen Abends.
7 Und sollt seines Bluts nehmen und beide Pfosten an der Tür und die oberste Schwelle damit bestreichen an den Häusern, da sie es innen essen.
5 שה תמים זכר בן־שנה יהיה לכם מן־הכבשים ומן־העזים תקחו׃
6 והיה לכם למשמרת עד ארבעה עשר יום לחדש הזה ושחטו אתו כל קהל עדת־ישראל בין הערבים׃
7 ולקחו מן־הדם ונתנו על־שתי המזוזת ועל־המשקוף על הבתים אשר־יאכלו אתו בהם׃