2 Denn ein Weib, das unter dem Manne ist, dieweil der Mann lebet, ist sie gebunden an das Gesetz; so aber der Mann stirbt, so ist sie los vom Gesetz, das den Mann betrifft.

3 Wo sie nun bei einem andern Manne ist, weil der Mann lebet, wird sie eine Ehebrecherin geheißen; so aber der Mann stirbt, ist sie frei vom Gesetz, daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wo sie bei einem andern Manne ist.