25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.

26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit.

27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

25 And if a woman have an issue of her blood many days not in the time of her impurity, or if she have an issue beyond the time of her impurity; all the days of the issue of her uncleanness she shall be as in the days of her impurity: she is unclean. 26 Every bed whereon she lieth all the days of her issue shall be unto her as the bed of her impurity: and everything whereon she sitteth shall be unclean, as the uncleanness of her impurity. 27 And whosoever toucheth those things shall be unclean, and shall wash his clothes, and bathe himself in water, and be unclean until the even.