5 Ihr sollt aber ein solches Lamm nehmen, daran kein Fehl ist, ein Männlein und ein Jahr alt; von den Schafen und Ziegen sollt ihr's nehmen

6 und sollt's behalten bis auf den vierzehnten Tag des Monats. Und ein jegliches Häuflein im ganzen Israel soll's schlachten gegen Abend.

7 Und sollt von seinem Blut nehmen und beide Pfosten der Tür und die obere Schwelle damit bestreichen an den Häusern, darin sie es essen.

5 你们的羊羔要毫无残疾, 一岁以内的公羊; 你们可以从绵羊或山羊里取。

6 你们要把羊羔留到本月十四日, 在黄昏的时候, 以色列全体会众要把羊羔宰杀。

7 他们要取点血, 涂在吃羊羔的房屋两边的门柱和门楣上。