6 und haben mancherlei Gaben nach der Gnade, die uns gegeben ist.
7 Hat jemand Weissagung, so sei sie dem Glauben gemäß. Hat jemand ein Amt, so warte er des Amts. Lehrt jemand, so warte er der Lehre.
8 Ermahnt jemand, so warte er des Ermahnens. Gibt jemand, so gebe er einfältig. Regiert jemand, so sei er sorgfältig. Übt jemand Barmherzigkeit, so tue er's mit Lust.
6 doch so, daß wir Gnadengaben besitzen, die nach der uns verliehenen Gnade verschieden sind. Wer also die Gabe prophetischer Rede besitzt, bleibe in Übereinstimmung mit dem Maß des Glaubens;
7 wem die Gabe des Gemeindedienstes zuteil geworden ist, der betätige sie durch Dienstleistungen; wer Lehrgabe besitzt, verwende sie als Lehrer (oder: zur Belehrung);
8 hat jemand die Gabe des Ermahnens ( der Seelsorge), so betätige er sich im Ermahnen ( in der Seelsorge); wer Mildtätigkeit übt, tue es in Einfalt; wer zu den Vorstehern gehört, zeige rechten Eifer; wer Barmherzigkeit übt, tue es mit Freudigkeit!