6 wo einer ist untadelig, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder habe, nicht berüchtigt, daß sie Schwelger und ungehorsam sind.
7 Denn ein Bischof soll untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht zornig, nicht ein Weinsäufer, nicht raufen, nicht unehrliche Hantierung treiben;
8 sondern gastfrei, gütig, züchtig, gerecht, heilig, keusch,
9 und haltend ob dem Wort, das gewiß ist, und lehrhaft, auf daß er mächtig sei, zu ermahnen durch die heilsame Lehre und zu strafen die Widersprecher.
6 wenn einer untadelig ist, eines Weibes Mann, gläubige Kinder hat, über die keine Klage wegen Liederlichkeit oder Ungehorsam vorliegt.
7 Denn ein Aufseher muß unbescholten sein als Gottes Haushalter, nicht anmaßend, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Raufbold, kein Wucherer,
8 sondern gastfrei, ein Freund des Guten, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam;
9 der sich der Lehre entsprechend an das gewisse Wort hält, damit er imstande sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen, als auch die Widersprechenden zu überführen.