25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit.
27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
25 Und wenn ein Weib viele Tage den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer Monats-Unreinigkeit; oder wenn er bei ihr über ihre Monats-Unreinigkeitszeit fließt; so sey sie unrein die ganze Zeit des Flusses ihrer Verunreinigung, wie in den Tagen ihrer Monats-Unreinigkeit.
26 Jedes Lager, worauf sie liegt, die ganze Zeit ihres Flusses, sey ihr wie das Lager bei ihrer Monats-Unreinigkeit; und jedes Geräth, auf dem sie sitzt, sey unrein, wie bei ihrer Monats-Verunreinigung.
27 Und Jeder, welcher es berührt, sey unrein, und wasche seine Kleider, und bade im Wasser, und sey unrein bis zum Abend.