5 Ihr sollt aber ein solches Lamm nehmen, daran kein Fehl ist, ein Männlein und ein Jahr alt; von den Schafen und Ziegen sollt ihr's nehmen
6 und sollt's behalten bis auf den vierzehnten Tag des Monats. Und ein jegliches Häuflein im ganzen Israel soll's schlachten gegen Abend.
7 Und sollt von seinem Blut nehmen und beide Pfosten der Tür und die obere Schwelle damit bestreichen an den Häusern, darin sie es essen.
5 שה תמים זכר בן־שנה יהיה לכם מן־הכבשים ומן־העזים תקחו׃
6 והיה לכם למשמרת עד ארבעה עשר יום לחדש הזה ושחטו אתו כל קהל עדת־ישראל בין הערבים׃
7 ולקחו מן־הדם ונתנו על־שתי המזוזת ועל־המשקוף על הבתים אשר־יאכלו אתו בהם׃