15 »Hierauf sollt ihr euch vom Tage nach dem Sabbat an, von dem Tage an, wo ihr die Webegarbe dargebracht habt, sieben Wochen abzählen: volle Wochen sollen es sein;

22 Wenn ihr aber die Ernte eures Landes schneidet (oder: abhaltet), sollst du das Feld nicht bis zum äußersten Rand abernten und auch keine Nachlese nach deiner Ernte vornehmen; nein, dem Armen und dem Fremdling sollst du beides überlassen: ich bin der HERR, euer Gott.« (vgl. 19,9)

15 Dann zählt vom Tag nach dem Sabbat, da ihr die Erstlingsgarbe als Weihegabe dargebracht habt, sieben volle Wochen

22 Wenn man aber in eurem Land die Ernte einbringt, so tue es nicht so, daß du dein Feld bis zum äußersten Rand aberntest; halte auch keine Nachlese nach deiner Ernte; dem Armen und dem Fremden sollst du beides überlassen: Ich bin der Herr, euer Gott!"