32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke21,32: Etwa 330 Gramm. zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'
32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke21,32: Etwa 330 Gramm. zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'