32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke21,32: Etwa 330 Gramm. zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'
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32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke21,32: Etwa 330 Gramm. zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'
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