13 Wenn ein Mann sich eine Frau nimmt, mit ihr verkehrt und dann ihr abgeneigt wird

14 und ihr nun Dinge zur Last legt, die Gerede verursachen, und sie so in einen üblen Ruf bringt, indem er behauptet: "Ich habe diese Frau heimgeführt, bei der Beiwohnung vermißte ich aber die Merkmale der Jungfräulichkeit an ihr",

15 dann sollen die Eltern der jungen Frau die Beweise der Jungfrauschaft vor die Stadtältesten zum Gerichtstor bringen.

16 Der Vater der jungen Frau sage zu den Ältesten: "Meine Tochter gab ich diesem Mann zur Frau, er aber ward ihrer überdrüssig.

17 Nun legt er ihr Dinge zur Last, die Gerede verursachen, und behauptet: Ich vermißte an deiner Tochter die Merkmale der Jungfräulichkeit. Hier aber sind die Beweise der Jungfräulichkeit meiner Tochter!" Dann sollen sie das Tuch vor den Stadtältesten ausbreiten.