25 Wenn eine Frau lange Zeit hindurch Blutfluß hat außer der Zeit ihrer monatlichen Unreinheit, oder wenn sie über ihre regelmäßige Unreinheit hinaus blutflüssig ist, so ist sie während der ganzen Zeit ihrer Unreinheit genauso wie in den Tagen ihres gewöhnlichen Blutflusses unrein.
26 Jedes Lager, auf dem sie während der Zeit ihres Flusses ruht, hat ihr zu gelten wie das Lager während ihrer Regel. Jedes Gerät, auf dem sie saß, hat als unrein zu gelten wie bei ihrer gewöhnlichen Unreinheit.
27 Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.