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Romanos 7

2 Denn die mit einem Mann verheiratete Frau ist an den lebenden Mann gebunden durch Gesetz; stirbt aber der Mann, ist sie dem Gesetz des Mannes enthoben.3 Sie wird also zu Lebzeiten des Mannes als Ehebrecherin gelten, wenn sie einem andern zu eigen wird; stirbt aber der Mann, ist sie frei vom Gesetz, so daß sie nicht Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern zu eigen wird.

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