1 Wenn ein Erschlagener, auf dem Felde gefallen, gefunden wird auf dem Boden, den dir Jehovah, dein Gott, gibt einzunehmen, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,

2 So sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und messen nach den Städten hin, die rings um den Erschlagenen sind.

3 Und es soll geschehen, daß, welche Stadt dem Erschlagenen die nächste ist, derselben Stadt Älteste sollen eine Kalbe vom Rind nehmen, mit der noch nicht gearbeitetgedient worden, die noch an keinem Joche gezogen hat,

4 Und die Ältesten dieser Stadt sollen die Kalbe hinabbringen an einen Bach, der nicht bebautgedient noch besät wird, und dort der Kalbe das Genick brechen in den BachBachtal.

5 Und es sollen hinzutreten die Priester, die Söhne Levis, denn sie hat erwählt Jehovah, dein Gott, Ihm Dienst zu tun und im Namen Jehovahs zu segnen, und nach ihrem Munde geschehe jeder Rechtshandel und Schlag.

6 Und alle Ältesten derselben Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände waschen über der Kalbe, der im BachBachtal das Genick gebrochen worden.

7 Und sollen antworten und sprechen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen.

8 Sühne dein Volk Israel, das Du eingelöst hast, o Jehovah, und bringegib nicht unschuldig Blut inmitten deines Volkes Israel. So sollen sie von dem Blute gesühnt sein.

9 Und du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen wenn du tust, was recht ist in den Augen Jehovahs.

10 So du ausgehst zum Streite wider deine Feinde, und Jehovah, dein Gott, ihn in deine Hand gibt, und du von ihm gefangen nimmst,

11 Und siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Gefallen an ihr und nimmst sie dir zum Weibe,

12 So bringe sie hinein in deines Hauses Mitte; und laß sie ihr Haupt scheren und ihre Nägelmachen zurechtmachen.

13 Und sie lege ab von sich das Gewand ihrer Gefangenschaft und sitze in deinem Haus und beweine ihren Vater und ihre Mutter einen Monat der Tage. Und danach gehe ein zu ihr, werde ihr Gemahl und sie sei dir zum Weibe.

14 Und es geschehe, wenn du keine Lust an ihr hast, so entlasse sie nach ihrem Begehrnach ihrer Seele, darfst sie aber nicht um Silber verkaufenverkaufend verkaufen, noch sie mißhandeln, weil du sie geschwächt hast.

15 So ein Mann zwei Weiber hat, die eine geliebt und die anderedie eine gehaßt, und sie ihm Söhne gebären, die Geliebte und die Gehaßte, und der erstgeborene Sohn der gehaßten gehört,

16 So vermag er am Tage, da er seinen Söhnen das Erbe austeilt, das er hat, den Sohn der Geliebten nicht zum Erstgeborenen zu machen, vor dem Sohne der Gehaßten, des Erstgeborenen;

17 Sondern muß den Erstgeborenen, den Sohn der Gehaßten anerkennen und ihm zwiefältigzwei Münde geben von allem, das sich bei ihm findet, denn er ist der Anfang seiner Vollkraft; er hat das Recht der Erstgeburt.

18 So ein Mann einen eigenwilligen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf seines Vaters Stimme, noch auf seiner Mutter Stimme hört, und sie ihn züchtigen, er aber nicht auf sie hört,

19 So sollen ihn sein Vater und seine Mutter erfassen und ihn hinausführen zu den Ältesten seiner Stadt und zu dem Tor seines Ortes,

20 Und sollen sprechen zu den Ältesten seiner Stadt: Unser Sohn da ist eigenwillig und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, ist ein Schlemmer und ein Zecher;

21 Und sollen ihn steinigen mit Steinen alle Männer seiner Stadt, daß er stirbt, auf daß du wegschaffest das Böse aus deiner Mitte; und ganz Israel, sie sollen es hören und sich fürchten.

22 Und so in einem Manne eine Sünde ist, die todeswürdigein Gericht des Todes ist, und er getötet wird und du ihn anhängst an das Holz;

23 So soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben; sondern du sollst ihn begrabenbegrabend begraben an demselben Tag, denn ein Fluch Gottes ist ein Gehenkter. Und du sollst nicht verunreinigen deinen Boden, den dir Jehovah, dein Gott, zum Erbe gibt.