1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sich ihr vermählt, und es geschieht, daß sie nicht Gnade findet in seinen Augen, weil er eine BlößeBlöße eines Wortes an ihr gefunden hat, daß er einen Scheidebrief schreibt und in ihre Hand gibt und sie aus seinem Haus entläßt;

2 Und sie aus seinem Hause ausgeht, und geht und eines anderen Mannes wird;

3 Und der andere Mann sie auch haßt und ihr einen Scheidebrief schreibt, und selben ihr in die Hand gibt, und sie aus seinem Haus entläßt, oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat,

4 So kann ihr erster Gemahl, der sie entließ, nicht umkehren, sie zu nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden war, denn ein Greuel ist es vor Jehovah, und du sollst keine Sünde bringen über das Land, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe gibt.

5 So ein Mann ein neues Weib genommen hat, so soll er nicht ausziehen in das Heer, noch soll man etwasein Wort über ihn entgehen lassen. Er soll bürdelosunschuldig sein für sein Haus für ein Jahr, und fröhlich sein mit seinem Weib, das er genommen.

6 Man soll nicht Mühle und Mühlstein pfänden, denn die Seele pfändet man damit.

7 Wenn ein Mann gefunden wird, der eine Seele stiehlt von seinen Brüdern, von den Söhnen Israel, und ihn mißhandelt und ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben, auf daß du wegschaffst das Böse aus deiner Mitte.

8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du sehr haltest und tuest nach allem dem, was die Priester, die Leviten, euch weisen. Wie ich denselben geboten habe, sollt ihr halten es zu tun.

9 Gedenke, was Jehovah, dein Gott, tat der Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten ausginget.

10 Wenn du deinen Genossen irgendein Darlehn ausleihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu pfänden.

11 Draußen sollst du stehen, und der Mann, dem du ausleihst, soll dir das Pfand hinausbringen.

12 Und wenn der Mann im Elend ist, sollst du dich nicht niederlegen mit seinem Pfande.

13 Du sollst ihm das Pfand zurückgebenzurückgebend zurückgeben, so wie die Sonne untergeht, auf daß er in seinem Gewande sich lege und dich segne; und dir wird es zur Gerechtigkeit vor Jehovah, deinem Gott.

14 Du sollst den elenden und dürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, sei er von deinen Brüdern, oder von deinem Fremdling, der in deinem Lande in deinen Toren ist.

15 An seinem Tage sollst du seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen, denn er ist im Elend, und seine Seele erhebt sich danach; auf daß er nicht über dich zu Jehovah rufe und dir es zur Sünde werde.

16 Die Väter sollen nicht sterben um der Söhne willen, und die Söhne sollen nicht um der Väter willen sterben. Jeder Mann soll für seine Sünde sterben!

17 Du sollst dem Fremdling und der Waise, das Recht nicht abwenden, noch der Witwe das Kleid pfänden.

18 Und gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten warst, und daß dich Jehovah, dein Gott, von dannen eingelöst hat. Darum gebiete ich dir, dieses Wort zu tun.

19 Wenn du auf deinem Felde die Ernte eingeerntet und eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, sollst du nicht zurückkehren, sie zu holen. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie sein, auf daß dich Jehovah, dein Gott, segne in allem Tun deiner Hände.

20 Wenn du deine Olive abgeschlagen, sollst du nicht hinter dir nachpflücken. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es sein.

21 Wenn du deinen Weinberg abgelesen, sollst du nicht hinter dir nachlesen. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es sein.

22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht warst in Ägyptenland; darum gebiete ich dir, dies Wort zu tun.