1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Das Allerheiligstedas Heilige des Heiligen ist es.

2 An dem Orte, an dem sie das Brandopfer schlachten, sollen sie das Schuldopfer schlachten; und sein Blut sprenge man ringsum auf den Altar.

3 Und all sein Fett bringe er dar davon, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt.

4 Und die zwei Nieren und das Fett daran, das an den Weichen ist, und das Netz über der Leber, über den Nieren nehme er weg.

5 Und der Priester zünde sie an auf dem Altar, als ein Feueropfer für Jehovah. Ein Schuldopfer ist es.

6 Alles Männliche unter den Priestern darf es essen. An heiligem Orte werde es gegessen. Das Allerheiligste ist es.

7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer! Es sei ein Gesetz für sie. Des Priesters, der damit sühnt, sei es.

8 Und des Priesters, der das Brandopfer eines Mannes darbringt, soll die Haut des Brandopfers sein, das er dargebracht: des Priesters soll es sein.

9 Und alles Speiseopfer, das im Ofen gebacken wird, und alles, das in der Bratpfanne oder auf der Pfanne gemacht wird, soll des Priesters, der es darbringt, sein.

10 Und alles Speiseopfer, das mit Öl vermischt, oder trocken ist, soll allen Söhnen Aharons, dem einen wie dem anderndem Manne wie seinem Bruder gehören.

11 Und das ist das Gesetz des Dankopfers, das man Jehovah darbringt;

12 Wenn er es als Lobopfer darbringt, so bringe er auf dem Lobopfer dar ungesäuerte Kuchen mit Öl gemischt, und ungesäuerte Fladen mit Öl gesalbt, und Semmelmehl mit Öl angerührt, Kuchen, vermischt mit Öl.

13 Auf den Kuchen gesäuerten Brotes bringe er seine Opfergabe dar, zum Lobopfer seines Dankes.

14 Und er bringe davon einen von der ganzen Opfergabe dem Jehovah als Hebe dar. Dem Priester, der das Blut des Dankopfers sprengt, ihm gehöre es.

15 Und das Fleisch des Lobopfers seines Dankes soll am Tage der Opfergabe gegessen werden und man lasse nichts bis zum Morgen übrigbleiben.

16 Und wenn das dargebrachte Opfer ein Gelübde oder Freiwilliges ist, soll es am Tage der Darbringung seines Opfers gegessen werden; und auch am morgenden Tage darf, was davon übrigblieb, gegessen werden.

17 Was aber von dem Opferfleisch noch am dritten Tage übrig ist, soll im Feuer verbrannt werden.

18 Und wenn man am dritten Tage von dem Fleische des Dankopfers ißt, so wird der Darbringende nicht wohlgefällig sein, es wird ihm nicht gedacht werden: Abscheulich ist es, und die Seele, die davon ißt, soll ihre Missetat tragen.

19 Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden. Es soll im Feuer verbrannt werden. Das Fleisch anlangend, darf das Fleisch jeder Reine essen.

20 Und wenn eine Seele Fleisch vom Dankopfer ißt, das dem Jehovah gehört, und hat seine Unreinheit an sich, so soll diese Seele von seinem Volke ausgerottet werden.

21 Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines, eine Unreinheit eines Menschen, oder ein unreines Vieh oder irgendein unreines Scheusal angerührt hat und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das für Jehovah ist, so soll diese Seele aus ihrem Volk ausgerottet werden.

22 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:

23 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Alles Fett eines Ochsen, eines Schafs oder einer Ziege sollt ihr nicht essen.

24 Und das Fett vom Aas und Fett vom Zerfleischten mag zu allerlei Arbeit verwendetgemacht werden, aber essen sollt ihr es nicht.

25 Denn wer das Fett von dem Vieh ißt, von dem man Jehovah Feueropfer darbringt, die Seele, die es ißt, soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.

26 Und kein Blut sollt ihr essen in all euren Wohnungen, weder vom Gevögel, noch vom Vieh.

27 Jede Seele, die irgend Blut ißt, die Seele soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.

28 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:

29 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Wer Jehovah sein Dankopfer darbringt, der soll Jehovah seine Opfergabe von seinem Dankopfer bringen.

30 Seine Hände sollen das Feueropfer Jehovahs hineinbringen. Das Fett auf der Brust soll er hineinbringen, samt der Brust, sie als Webeopfer vor Jehovah zu weben.

31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar; und die Brust soll Aharons und seiner Söhne sein.

32 Und die rechte Schulter sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Dankopfern geben.

33 Dem von Aharons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, soll die rechte Schulter als Anteil sein.

34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter nehme Ich von den Söhnen Israels von den Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aharon und seinen Söhnen als ewige Satzung von den Söhnen Israels.

35 Dies ist die Salbung Aharons und die Salbung seiner Söhne von den Feueropfern Jehovahs, am Tage, da Er sie nahen ließ, Jehovah Priesterdienst zu tun;

36 Was Jehovah gebot, ihnen zu geben am Tage, da Er sie salbte von den Söhnen Israels, eine ewige Satzung für ihre Geschlechter,

37 Das ist das Gesetz für das Brandopfer, für das Speiseopfer und für das Sündopfer und für das Schuldopfer und für die Füllopfer und für das Dankopfer,

38 Die Jehovah dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat, am Tage, da Er den Söhnen Israels gebot, ihre Opfergaben Jehovah in der Wüste Sinai darzubringen.