1 Jedermann sei untertan den Obrigkeiten, die Gewalt über ihn haben; denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott. Und die bestehenden Obrigkeiten sind von Gott verordnet.

2 Wer sich daher der Obrigkeit widersetzt, widerstrebt der Ordnung Gottes; die aber widerstreben, ziehen sich selbst ihr Urteil zu.

3 Denn die Gewalt haben, sind nicht den guten Werken, sondern den bösen ein Schrekken. Willst du die Gewalt nicht fürchten, so tue Gutes, und du wirst noch Lob von ihr haben.

4 Denn sie ist Gottes Dienerin dir zu Gute; tust du aber Böses, so fürchte dich; denn nicht umsonst führt sie das Schwert; denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe für den, der das Böse tut.

5 Darum tut es Not, daß man untertan ist, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch aus Gewissen.

6 Deshalb zahlt ihr ja auch Steuern; denn sie sind Gottes Dienstleute, die ihres Amtes warten.

7 So gebt nun allen, was ihr zu geben schuldig seid: Steuer dem, der die Steuer, Zoll dem, der den Zoll, Ehrerbietung dem, der Ehrerbietung, Achtung dem, der Achtung zu fordern hat.

8 Bleibt niemand etwas schuldig, außer daß ihr einander liebet, denn wer den anderen liebt, hat das Gesetz erfüllt.

9 Denn die Gebote: Du sollst nicht ehebrechen, nicht töten, nicht stehlen, kein falsch Zeugnis reden, dich nicht gelüsten lassen, und so noch ein anderes Gebot ist, sind in dem einen zusammengefaßt: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.

10 Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses; so ist nun die Liebe des Gesetzes Erfüllung.

11 Und dies darum, da wir die Zeit wissen, daß bereits die Stunde da ist, daß wir aus dem Schlaf erwachen; denn jetzt ist uns das Heil näher, als da wir gläubig wurden.

12 Die Nacht ist vorbei, der Tag ist herbeigekommen; so laßt uns nun die Werke der Finsternis von uns tun und die Rüstung des Lichts anlegen.

13 Lasset uns ehrbar wandeln, als am Tage, nicht in Schmausereien und Trinkgelagen, nicht in Unzucht und Schwelgerei, nicht in Hader und Eifersucht.

14 Laßt uns vielmehr den Herrn Jesus Christus anziehen, und nicht den Wollüsten des Fleisches dienen.