1 Dies sind die Satzungen und Rechte, auf deren Befolgung ihr in dem Lande, das dir Jahwe, der Gott deiner Väter, zum Besitze gegeben hat, allezeit achten sollt, so lange ihr auf Erden lebt.

2 Gänzlich sollt ihr alle die Stätten zerstören, woselbst die Völker, welche ihr vertreibt, ihre Götter verehrt haben, auf den hohen Bergen, auf den Hügeln und unter jedem grünen Baume.

3 Stürzt ihre Altäre um, zertrümmert ihre Malsteine, verbrennt ihre heiligen Bäume, zerschlagt die Schnitzbilder ihrer Götter und vertilgt ihren Namen von jenen Stätten.

4 Ihr dürft nicht ebenso wie diese Völker verfahren in betreff der Verehrung Jahwes, eures Gottes;

5 sondern nur an die Stätte, welche Jahwe, euer Gott, aus allen euren Stämmen erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, sollt ihr euch halten, und dorthin sollst du dich begeben.

6 Dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und was ihr an Hebeopfern bringen wollt, eure Gelübde, eure freiwilligen Gaben und die Erstgeburten eurer Rinder und Schafe bringen.

7 Dort sollt ihr vor Jahwe, eurem Gotte, das Opfermahl halten und samt euren Familien fröhlich sein über alles, was ihr erworben habt, womit dich Jahwe, dein Gott, gesegnet hat.

8 Ihr dürft dann nicht thun, wie wir jetzt hier ein jeder nach seinem Belieben zu thun pflegen;

9 denn bis jetzt seid ihr noch nicht zur Ruhe und zu dem Besitze gelangt, den dir Jahwe, dein Gott, verleihen will.

10 Aber wenn ihr den Jordan überschritten und in dem Lande Wohnung genommen habt, das Jahwe, euer Gott, euch zum Eigentume giebt, und wenn er euch vor allen euren Feinden ringsum Ruhe verschafft hat, so daß ihr sicher wohnt,

11 dann soll die Stätte, die Jahwe, euer Gott, erwählt, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, allein es sein, wohin ihr alles bringt, was ich euch befehle: eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und was ihr an Hebeopfern bringen wollt, und alle eure auserlesenen Gelübdeopfer, die ihr Jahwe gelobt habt.

12 Und ihr sollt vor Jahwe, eurem Gotte, fröhlich sein, ihr und eure Söhne und Töchter, eure Sklaven und Sklavinnen, samt dem Leviten, der in euren Ortschaften wohnt, weil er keinen Landanteil noch Erbbesitz bei euch hat.

13 Hüte dich, deine Brandopfer an jeder beliebigen Stätte darzubringen;

14 sondern nur an der Stätte, die Jahwe in einem deiner Stämme erwählen wird, dort sollst du deine Brandopfer darbringen und dort alles das verrichten, was ich dir befehle.

15 Doch darfst du nach Herzenslust in allen deinen Ortschaften schlachten und Fleisch essen, so viel dir durch den Segen Jahwes, deines Gottes, gegeben ist; der Unreine, wie der Reine darf davon essen, wie bei einer Gazelle oder bei einem Hirsch.

16 Nur das Blut dürft ihr nicht genießen; auf die Erde mußt du es fließen lassen wie Wasser.

17 Aber nicht darfst du in deinen Ortschaften den Zehnten deines Getreides oder Mostes oder Öls verzehren, noch die Erstgeburten deiner Kinder oder Schafe, noch irgend eines deiner Gelübdeopfer, die du gelobt hast, noch deine freiwilligen Gaben, noch etwas, was du als Hebeopfer darbringst,

18 sondern nur vor Jahwe, deinem Gott, an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, kannst du es verzehren, du, dein Sohn, deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, samt dem Leviten, der sich an deinem Wohnort aufhält, und sollst über alles, was du erworben hast, vor Jahwe, deinem Gotte, fröhlich sein.

19 Hüte dich, daß du den Leviten nicht im Stiche lässest, so lange du in deinem Lande lebst!

20 Wenn dir Jahwe, dein Gott, wie er dir verheißen hat, dein Gebiet erweitert und du sprichst: Ich möchte Fleisch essen! weil dich nach Fleischgenuß gelüstet, so magst du nach Herzenslust Fleisch essen.

21 Wenn die Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählt, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, zu weit von dir entfernt ist, so schlachte, wie ich dir geboten habe, von deinen Rindern und Schafen, die dir Jahwe gegeben hat, und iß davon an deinem Wohnorte nach Herzenslust.

22 Nur sollst du es ebenso essen, wie Gazellen- und Hirschfleisch gegessen wird; der Unreine so gut, wie der Reine mögen davon essen.

23 Allein sei fest, daß du dich ganz des Bluts enthaltest; denn das Blut ist das Leben, und du darfst nicht zugleich mit dem Fleisch auch das Leben verzehren.

24 Du darfst es nicht genießen; auf die Erde mußt du es fließen lassen wie Wasser.

25 Du darfst es nicht genießen, damit es dir und deinen Kindern nach dir wohl gehe, wenn du thust, was vor Jahwe recht ist.

26 Aber was du an heiligen Gaben zu bringen hast und deine Gelübdeopfer sollst du zu der Stätte, die Jahwe erwählen wird, hintragen

27 und auf dem Altare Jahwes, deines Gottes, deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, herrichten, während von deinen Schlachtopfern das Blut auf den Altar Jahwes, deines Gottes, auszugießen ist, das Fleisch aber du essen darfst.

28 Beobachte und befolge alle diese Gebote, die ich dir gebe, damit es dir und deinen Kindern nach dir immerdar wohl gehe, wenn du thust, was vor Jahwe, deinem Gotte, gut und recht ist.

29 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker vor dir ausrottet, zu deren Vertreibung du dorthin ziehst, und wenn du sie vertrieben und in ihrem Lande Wohnung genommen hast,

30 so hüte dich, daß du nicht, nachdem sie vor dir vertilgt sind, dich bestricken lässest, es ihnen nachzuthun, und daß du dich nicht nach ihren Göttern erkundigst, indem du fragst: Wie pflegten doch diese Völker ihre Götter zu verehren, daß ich auch so verfahre?

31 Du darfst in betreff der Verehrung Jahwes, deines Gottes, nicht so verfahren. Denn alles, was Jahwe ein Greuel ist, was er haßt, haben sie gegenüber ihren Göttern gethan; verbrennen sie doch ihren Göttern sogar ihre Söhne und Töchter.