15 Wenn sich dein Bruder wider dich versündigt; so geh, und stelle ihn darüber zwischen dir und ihm allein zur Rede; hört er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen:

16 hört er dich aber nicht; so nimm noch einen oder zwei zu dir; damit auf der Aussage zweier oder dreier Zeugen die ganze Verhandlung bestehe.

17 Achtet er auch diese nicht; so sage es der Kirche; wenn er aber auch die Kirche nicht achtet; so mag er wie ein Heide oder Zöllner dir gelten.