Publicidade

Números 29

1 "‘七月第一日, 你们要有圣会; 什么劳碌的工都不可作。这是你们吹角的日子。 2 你们要把燔祭作馨香的祭献给耶和华, 就是一头公牛犊、一只公绵羊、七只一岁没有残疾的公羊羔。 3 同献的素祭, 是用油调和的细面, 为每头公牛要献上三公斤; 为每只公绵羊要献上两公斤; 4 为那七只公羊羔, 每只要献一公斤; 5 还要献一只公山羊作赎罪祭, 为你们赎罪; 6 在月初的燔祭和同献的素祭、常献的燔祭和同献的素祭, 以及照例同献的奠祭以外, 还要献上这些给耶和华作馨香的火祭。 7 "‘在七月十日, 你们要有圣会, 刻苦己心, 什么都不可作, 8 只要把燔祭作馨香的祭献给耶和华, 就是一头公牛犊、一只公绵羊、七只一岁没有残疾的公羊羔。 9 同献的素祭, 是用油调和的细面, 为每头公牛要献三公斤; 为每只公绵羊要献两公斤。 10 为那七只公羊羔, 每只要献一公斤; 11 在为赎罪的赎罪祭、常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。 12 "‘七月十五日, 你们要有圣会; 什么劳碌的工都不可作, 要向耶和华守节七天; 13 你们要给耶和华献燔祭, 作馨香的火祭, 就是十三头公牛犊、两只公绵羊、十四只一岁没有残疾的公羊羔。 14 同献的素祭, 是用油调和的细面, 为那十三头公牛, 每只要献三公斤; 为那两只公绵羊, 每只要献两公斤; 15 为那十四只公羊羔, 每只要献一公斤; 16 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。 17 "‘第二日, 要献公牛犊十二头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只, 18 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭。 19 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。 20 "‘第三日, 要献公牛十一头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只; 21 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭; 22 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。 23 "‘第四日, 要献公牛十头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只; 24 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭; 25 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。 26 "‘第五日, 要献公牛九头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只; 27 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭; 28 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献上一只公山羊作赎罪祭。 29 "‘第六日, 要献公牛八头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只; 30 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭; 31 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献上一只公山羊作赎罪祭。 32 "‘第七日, 要献公牛七头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只; 33 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭; 34 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献上一只公山羊作赎罪祭。 35 "‘第八日, 你们要有盛会; 什么劳碌的工都不可作, 36 只要给耶和华献燔祭, 作馨香的火祭, 就是公牛一头、公绵羊一只、一岁没有残疾的公羊羔七只; 37 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭; 38 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。 39 "‘在那些为还愿或是甘心所献, 作你们的燔祭、素祭、奠祭, 或是平安祭的以外, 这些是在你们规定的时期内, 要献给耶和华的祭物。’" 40 于是, 摩西照着耶和华吩咐他的一切话, 对以色列人说了。(本节在《马索拉抄本》为30:1)

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jahwe: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jahwe.7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.8 Und ihr sollt dem Jahwe ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jahwe ein Fest feiern sieben Tage.13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.39 Das sollt ihr bei euren Festen S. die Anm. zu [3.Mose 23,2] dem Jahwe opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. W. an euren Brandopfern und an euren Speisopfern

Veja também

Publicidade
Bíblia Online Bíblia Online

Bíblia Online • Versão: 2026-04-06_13-35-28-green