1 Und Jahwe redete zu Mose und zu Aaron und sprach:

2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.

3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.

4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen.

5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn Eig. es; das Übel zum zweiten Male sieben Tage einschließen.

6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.

7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen;

8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz.

9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden.

10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung,

11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.

12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, W. die ganze Haut des Übels bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken;

13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein.

14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.

15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz.

16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, O. das rohe Fleisch wieder in weiß verwandelt wird so soll er zu dem Priester kommen;

17 und besieht ihn Eig. es; das Übel der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein.

18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt,

19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen;

20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen.

21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken W. er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel.

23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.

24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung O. eine Brandwunde entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken,

25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.

26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.

28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.

29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt,

30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes.

31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen.

32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut,

33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein.

34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.

35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift,

36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein.

37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.

38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken,

39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein.

40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein;

41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein.

42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.

43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,

44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte.

45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!

46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen;

48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk;

49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen.

50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein.

51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein.

52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden.

53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell,

54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen.

55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung Eig. eine Einfressung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite.

56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag.

57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist.

58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein.

59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.

1 耶和华对摩西和亚伦说:

2 "如果有人在皮肉上生了瘤, 或癣, 或火斑, 后来皮肉变成了大痲风病症(本章病名多不能确定它们的学名。传统翻译作"痲风"的希伯来字, 本章用来形容不同的皮肤病症), 就要把他带到一个作祭司的亚伦子孙那里。

3 祭司要察看皮肉上的病症; 如果患处的毛已经变白("变白"或译: "较其他皮肉色泽显然为深"), 病症的现象又深透皮下的肉, 就是大痲风病症, 祭司发现这样, 就要宣布他为不洁净。

4 火斑若是在他的皮肉上发白, 但没有深透皮肤的现象, 上面的毛也没有变白, 祭司就要把患者隔离七天。

5 到了第七天, 祭司要察看他, 如果看见病情止住了, 皮上的患处没有蔓延, 祭司还要把他再隔离七天。

6 到了第七天, 祭司要再察看他; 如果看见患处色泽变淡, 也没有在皮上蔓延, 祭司就要宣布他为洁净, 这不过是癣; 他洗净衣服, 就得洁净了。

7 但是祭司察看, 宣布他洁净以后, 癣若是在皮上蔓延, 他就要再次给祭司察看。

8 祭司要察看他; 如果发现癣在皮上蔓延了, 祭司就要宣布他为不洁净; 这是大痲风。

9 "如果有人感染到大痲风, 就要带他到祭司那里。

10 祭司要察看, 如果发现皮上有白色浮肿, 毛已经变白, 患处的肉红肿,

11 这就是皮肉上的潜伏性痲风病发作, 祭司要宣布他为不洁净; 不必隔离观察, 因为他已经不洁净。

12 如果祭司认为痲风病已在皮上蔓延, 从头到脚遮满了患病者全身的皮,

13 那么祭司就要察看; 如果看见痲风布满了他的全身, 祭司就要宣布那患病者为洁净; 因为全身变白, 就算是洁净。

14 但他身上什么时候出现红肿的肉, 他就成为不洁净。

15 祭司发现那红肿的肉, 就要宣布他为不洁净; 红肿的肉原来是不洁净的, 是痲风病。

16 但红肿的肉若是再复原, 又变成白, 他就要到祭司那里,

17 祭司要察看; 如果看见患处变白了, 祭司就要宣布那患病者为洁净的; 他就洁净了。

18 "人若是在皮肉上生了疮, 已经医好了;

19 但在长疮之处又起了白色浮肿, 或是白中带红的火斑, 他就要给祭司察看。

20 祭司要察看; 如果发现有深透皮肤的现象, 上面的毛也变白了, 祭司就要宣布他为不洁净; 这就是在疮中发作出来的痲风病。

21 但如果祭司察看病情, 看见上面没有白毛, 也没有深透皮肤, 只是发暗而已, 祭司就要把他隔离七天;

22 如果在皮肤上蔓延, 祭司就要宣布他为不洁净; 这就是痲风病。

23 火斑若是在原处止住, 没有蔓延, 就是疮的疤痕, 祭司就要宣布他为洁净。

24 "如果人的皮肉发炎, 发炎红肿的肉成了火斑, 白中带红, 或是纯白,

25 祭司就要察看病情; 如果发现火斑中的毛变白了, 又有深透皮肤的现象, 这就是从发炎发作出来的痲风病。祭司就要宣布他为不洁净; 这是痲风病。

26 但如果祭司察看病情, 看见火斑中没有白毛, 也没有深透皮肤, 只是发暗而已, 祭司就要把他隔离七天。

27 到了第七天, 祭司要察看; 火斑若是在皮上蔓延, 祭司就要宣布他为不洁净, 这是痲风病。

28 火斑若是在原处止住, 没有在皮上蔓延, 只是发暗而已, 这是发炎肿瘤, 祭司就要宣布他为洁净, 因为这只是发炎的疤痕。

29 "无论男女, 如果在头上或是胡须上受到感染,

30 祭司要察看那病; 如果发现有深透皮肤的现象, 而且还有黄色细毛, 祭司就要宣布他为不洁净, 这是癞痢, 是头上或是胡须上的痲风病。

31 祭司察看癞痢的患处; 如果看见没有深透皮肤的现象, 那里也没有黑毛, 祭司就要把那患癞痢的人隔离七天。

32 到了第七天, 祭司要察看患处; 如果看见癞痢没有蔓延, 那里也没有黄毛, 癞痢也没有深透皮肤的现象,

33 那人就要剃去须发, 患癞痢的地方却不可剃; 祭司要把那患癞痢的人再隔离七天。

34 到了第七天, 祭司要再察看那癞痢; 如果看见癞痢在皮上没有蔓延, 也没有深透皮肤的现象, 祭司就要宣布他为洁净; 他洗净衣服, 就洁净了。

35 但是他得洁净以后, 癞痢若是在皮上蔓延,

36 祭司就要察看; 如果发现癞痢在皮上蔓延, 祭司不必找黄毛, 他已经不洁净。

37 如果祭司认为, 癞痢已经止住, 那里也长了黑毛; 癞痢已经痊愈, 那人就洁净了, 祭司要宣布他为洁净。

38 "无论男女, 皮肉上若是起了斑点, 白色的斑点,

39 祭司就要察看; 如果发现斑点在皮肉上呈灰白色, 这是皮肤出疹, 那人是洁净的。

40 "人的头发若是掉下了, 只不过是秃头, 还是洁净的。

41 人的头顶上若是掉下了头发, 只不过是秃额, 他还是洁净的。

42 但是头顶秃处或是额前秃处, 若有白中带红的病症, 这就是痲风病, 在他的头顶秃处或是额前处发作。

43 祭司就要察看, 如果发现在他头顶秃处或是额前秃处, 有白中带红的浮肿病症, 像皮肉上痲风病的现象,

44 那人就是患了痲风病, 就不洁净; 祭司要宣布他为不洁净, 那人头上染了痲风。

45 "身上患有痲风病的人, 要撕裂自己的衣服, 披头散发, 遮盖上唇喊叫: ‘不洁净! 不洁净! ’

46 在他患病的日子里, 他是不洁净的; 他既然不洁净, 就要独居, 住在营外。

47 "染了痲风病的衣服, 无论是羊毛衣服或是麻布衣服;

48 不论是编结的或是纺织的; 是麻布的或是羊毛的; 是皮子或是皮子做成的任何物件;

49 病症若是在衣服或皮子、编结物或纺织物, 或任何皮子做成的器具上发绿或发红, 那就是发霉("发霉"与"恶性皮肤病"是同一希伯来字)的现象, 要给祭司察看。

50 祭司要察看那现象, 把染了病症之物隔离七天。

51 到了第七天, 祭司要察看那病症; 如果那病症在衣服、编结物、纺织物、皮子, 或是任何皮子做成的物件上蔓延, 这就是顽恶的霉, 那件物件就不洁净了。

52 染上病症的衣服, 无论是编结的或是纺织的, 是羊毛或是麻布, 或任何皮子做的物件, 都要烧掉。因为那是顽恶的霉, 所以要用火烧掉。

53 "但如果祭司察看病症, 在衣服、编结物、纺织物, 或是皮子做的任何物件上, 没有蔓延,

54 祭司就要吩咐人把它洗净, 然后再隔离七天。

55 洗净以后, 祭司要察看; 如果看见那病症没有转变, 虽然没有蔓延, 那物件仍是不洁净; 要用火把它烧掉, 因为里外都腐蚀了。

56 "但如果祭司察看的时候, 看见它洗净以后, 色泽暗淡了, 就要把那部分从衣服或是皮子、编结物或纺织物上撕下来。

57 如果病症再出现在剩下的衣服、编结物、纺织物或任何皮子做的物件上, 那就是病症仍然发作, 染了病症的物件, 要用火烧掉。

58 如果病症离开了, 经过洗净, 剩下的衣服, 无论编结的或是纺织的, 或任何皮子做的物件, 只要再洗一次, 就洁净了。"

59 以上是与羊毛衣服或是麻布衣服、编结的或纺织的或任何皮子做的物件有关的发霉律例, 可以断定洁净, 或是不洁净。