1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.

2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jahwe: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;

5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;

6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jahwe.

7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.

8 Und ihr sollt dem Jahwe ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;

9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;

11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jahwe ein Fest feiern sieben Tage.

13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;

14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,

15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;

16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;

18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.

32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;

34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

39 Das sollt ihr bei euren Festen S. die Anm. zu [3.Mose 23,2] dem Jahwe opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. W. an euren Brandopfern und an euren Speisopfern

1 "‘七月第一日, 你们要有圣会; 什么劳碌的工都不可作。这是你们吹角的日子。

2 你们要把燔祭作馨香的祭献给耶和华, 就是一头公牛犊、一只公绵羊、七只一岁没有残疾的公羊羔。

3 同献的素祭, 是用油调和的细面, 为每头公牛要献上三公斤; 为每只公绵羊要献上两公斤;

4 为那七只公羊羔, 每只要献一公斤;

5 还要献一只公山羊作赎罪祭, 为你们赎罪;

6 在月初的燔祭和同献的素祭、常献的燔祭和同献的素祭, 以及照例同献的奠祭以外, 还要献上这些给耶和华作馨香的火祭。

7 "‘在七月十日, 你们要有圣会, 刻苦己心, 什么都不可作,

8 只要把燔祭作馨香的祭献给耶和华, 就是一头公牛犊、一只公绵羊、七只一岁没有残疾的公羊羔。

9 同献的素祭, 是用油调和的细面, 为每头公牛要献三公斤; 为每只公绵羊要献两公斤。

10 为那七只公羊羔, 每只要献一公斤;

11 在为赎罪的赎罪祭、常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。

12 "‘七月十五日, 你们要有圣会; 什么劳碌的工都不可作, 要向耶和华守节七天;

13 你们要给耶和华献燔祭, 作馨香的火祭, 就是十三头公牛犊、两只公绵羊、十四只一岁没有残疾的公羊羔。

14 同献的素祭, 是用油调和的细面, 为那十三头公牛, 每只要献三公斤; 为那两只公绵羊, 每只要献两公斤;

15 为那十四只公羊羔, 每只要献一公斤;

16 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。

17 "‘第二日, 要献公牛犊十二头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只,

18 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭。

19 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。

20 "‘第三日, 要献公牛十一头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只;

21 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭;

22 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。

23 "‘第四日, 要献公牛十头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只;

24 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭;

25 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。

26 "‘第五日, 要献公牛九头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只;

27 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭;

28 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献上一只公山羊作赎罪祭。

29 "‘第六日, 要献公牛八头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只;

30 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭;

31 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献上一只公山羊作赎罪祭。

32 "‘第七日, 要献公牛七头、公绵羊两只、一岁没有残疾的公羊羔十四只;

33 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭;

34 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献上一只公山羊作赎罪祭。

35 "‘第八日, 你们要有盛会; 什么劳碌的工都不可作,

36 只要给耶和华献燔祭, 作馨香的火祭, 就是公牛一头、公绵羊一只、一岁没有残疾的公羊羔七只;

37 并且为公牛、公绵羊和公羊羔, 按着数目, 照着规例, 献上同献的素祭和同献的奠祭;

38 在常献的燔祭和同献的素祭, 以及同献的奠祭以外, 还要献一只公山羊作赎罪祭。

39 "‘在那些为还愿或是甘心所献, 作你们的燔祭、素祭、奠祭, 或是平安祭的以外, 这些是在你们规定的时期内, 要献给耶和华的祭物。’"

40 于是, 摩西照着耶和华吩咐他的一切话, 对以色列人说了。(本节在《马索拉抄本》为30:1)