12 Den übrigen jedoch sage ich [und] nicht der Herr: Wenn ein Bruder [eine] ungläubige Frau hat und diese willens ist, bei ihm zu wohnen, [so] soll er sie nicht verlassen.
13 Ebenso, wenn eine Frau [einen] ungläubigen Mann hat und dieser willens ist, bei ihr zu wohnen, [so] soll sie den Mann nicht verlassen.
14 Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist durch den Bruder geheiligt, sonst wären ja eure Kinder unrein; nun aber sind sie heilig.